Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle B2B-Verträge, Dienstleistungen, Industrie-Audits und Beratungen der Xenafucaia Industries Co. GmbH (im Folgenden "Auftragnehmer") gegenüber ihren Kunden (im Folgenden "Auftraggeber"). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Angebot und Vertragsschluss
Anfragen über unsere Landing Page für einen kostenlosen Audit stellen ein Angebot zur Geschäftsanbahnung dar. Ein verbindlicher, kostenpflichtiger Vertrag über weiterführende Ingenieur- und Beratungsleistungen kommt erst durch die beiderseitige Unterzeichnung eines Projektvertrages oder durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
3. Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Projektvertrag. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Umsetzung der Beratungsleistungen (z. B. Energie-Audits, Anlagenprüfungen) notwendigen Informationen, Pläne und Zutrittsberechtigungen rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Alle angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen österreichischen Umsatzsteuer. Rechnungen sind sofort nach Erhalt, spätestens jedoch nach 14 Tagen ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen im Geschäftsverkehr nach UGB.
5. Eigentumsvorbehalt und Urheberrechte
Konzepte, Pläne, Software-Konfigurationen und Analysepapiere bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den internen Gebrauch.
6. Geheimhaltung (NDA)
Beide Parteien verpflichten sich zur strengsten Verschwiegenheit über alle betrieblichen und geschäftlichen Details, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.
7. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftungssumme ist auf den jeweiligen Projektwert beschränkt.
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für 1220 Wien sachlich zuständige Gericht.
9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtlich zulässige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.